Eine starke FDP für Erftstadt

Kompetent und sachorientiert

Zehn-Punkte-Katalog für Konradsheim vorgelegt

Jahnshof KonradsheimDer Erftstädter FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Eduard Hille sandte an die technische Beigeordnete der Stadt Monika Hallstein einen 10-Punkte-Katalog für die Beratungen zum Bebauungsplan Nr. 159.1; V 130/2016. In diesem Bebauungsplan sollen die Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung des Jahnshofes in Konradsheim festgelegt werden.

Hille machte deutlich, dass die FDP-Fraktion das Vorhaben, für den schon lange verwaisten ehemaligen Jahnshof in Konradsheim eine neue Nutzung zu entwickeln, unterstützt. Gegen die in der Sitzung am 2. Mai 2017 vorgestellte Planung hat die FDP-Fraktion aber Bedenken. Die Position der FDP-Fraktion zu dem Vorhaben wird in den folgenden zehn Punkten deutlich:

  1. Für die Entwicklung des ehemaligen Jahnshof-Geländes strebt die FDP-Fraktion vorrangig „normale“ Wohnbebauung an. Dazu gehört auch sozialer Wohnungsbau. Sonderformen des Wohnens (stationäre Einrichtungen der Alten- oder Jugendhilfe, betreute Wohnformen) oder Therapieeinrichtungen können zugelassen werden, es darf aber nicht zu einer räumlichen Konzentration solcher und ähnlicher Einrichtungen in Konradsheim kommen.
  2. Für Einrichtungen der vollstationären Altenhilfe soll die Obergrenze bei insgesamt 80 Plätzen liegen.
  3. Für zusätzliche Angebote in Form von Tagespflege, betreutem Wohnen, Jugendhilfe, Therapieeinrichtungen o.ä. soll eine Obergrenze von insgesamt maximal weiteren 80 Plätzen/Bewohnern (nicht Wohneinheiten) gelten. Dabei handelt es sich um eine Obergrenze, die möglichst unterschritten werden sollte und nur ausgeschöpft werden kann, wenn die Prägung des Gebiets durch die Nutzung „normales“ Wohnen gewahrt wird.
  4. Der alte Speicher soll als dominantes Gebäude erkennbar bleiben bzw. werden. Die anderen Gebäude sollen eine geringere Höhe ausweisen. Die Anzahl der Geschosse soll drei nicht übersteigen (kein zusätzliches Staffelgeschoss).
  5. Die Zulassung eines Hotels wird begrüßt. Es muss durch Regelungen in dem Bebauungsplan sichergestellt werden, dass der Baukörper zum Charakter eines Landhotels passt und keine Großstadtarchitektur darstellt. Planungsrechtlich soll abgesichert werden, dass eine Änderung der Nutzung für zusätzlichen Altenhilfe-, Jugendhilfe-, Pflege-, Therapie-Einrichtungen oder andere Sonderformen des Wohnens ausgeschlossen ist.
  6. Die Bebauung der östlich des Mühlenbachs gelegenen Flächen soll begrenzt und auf das Maß beschränkt werden, das unbedingt erforderlich ist, um eine sinnvolle Entwicklung der Flächen zwischen Frenzenstraße und Mühlenbach zu ermöglichen.
  7. Die Erschließung der Gebäude für Kraftfahrzeuge soll rückseitig über einen Kreisverkehr von der K44 aus erfolgen.
  8. Zur Frenzenstraße soll in Anlehnung an die heutige Gestalt des Jahnshofs eine geschlossene Bebauung mit klarer Fassadenbildung zur Straße erfolgen.
  9. Eine Veränderung der bisherigen Situation ist erwünscht, diese Veränderung darf aber die dörfliche Struktur von Konradsheim nicht sprengen. Die in der Ausschusssitzung vorgestellte Planung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
  10. Angesichts der bisherigen Dauer der Planungen für die Umnutzung des Jahnshofes und der Tatsache, dass sich die vorgestellten Planungen immer weiter von der Vorgabe entfernen, die dörfliche Struktur von Konradsheim zu bewahren, bittet die FDP-Stadtratsfraktion außerdem um eine Stellungnahme der Verwaltung, ob die Planung nicht in städtische Regie übernommen werden sollte. Dabei ist eine grobe Skizze, wie in einem solchen Fall der weitere Ablauf sein könnte, sinnvoll.

Großen Wert legt die FDP-Stadtratsfraktion auch auf die Einbeziehung der Bürgerinitiative Konradsheim. Denn die Bürgerbeteiligung soll schon frühzeitig in den Planungen Berücksichtigung finden.