Eine starke FDP für Erftstadt

Kompetent und sachorientiert

Holtz: Erftstädter Schulzentren für Gesamtschule nicht antasten

Der schulpolitische Sprecher der FDP-Stadtratsfraktion Franz Holtz erklärt: "Das von der IG Gesamtschule veröffentlichte Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 2. November 2016 erweckt den Eindruck, dass bei uns in Erftstadt ein Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid zu der Frage durchgeführt wurde, ob in Erftstadt eine Gesamtschule eingerichtet werden soll oder nicht. Dies trifft nicht zu, da es rechtlich nicht zulässig gewesen wäre.

Da sich bei der Vorstellung des Schulentwicklungsplans 2015 herausgestellt hatte, dass bei der Einrichtung einer Gesamtschule zwei oder gar drei bestehende Schulformen in Erftstadt geschlossen werden sollten, hatte sich eine Bürgerinitiative für den Erhalt der bestehenden weiterführenden Schulen in Lechenich und Liblar gebildet. Bei dem Bürgerentscheid im September 2015 ging es für alle Bürger von Erftstadt also um die Frage, ob die bestehenden beiden Gymnasien, Realschulen und die Hauptschule erhalten bleiben oder nicht. Auch wenn das Quorum nicht erreicht wurde, so war die Zustimmung aus der Bevölkerung so groß, dass die FDP und CDU Fraktionen mit dem Bürgermeister den Schulentwicklungsplan 2015 ohne Einrichtung einer Gesamtschule verabschiedet haben.


Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass die Art der Fragestellung bei der Elternbefragung 2014 nicht als Grundlage für die Einrichtung einer Gesamtschule in Erftstadt reichte. Viele der damals Befragten haben in Gesprächen nach der Befragung zu erkennen gegeben, dass sie nicht genau wussten, wie die Frage 9: ‚ Angenommen in Erftstadt würde eine Gesamtschule eingerichtet werden (oder es würde eine geben). Würden Sie Ihr Kind dann dort anmelden (... hätten es angemeldet)?' gemeint war. Bei der in den letzten 40 Jahren gewachsenen Schulstruktur in Erftstadt mit 2 Schulzentren für die weiterführenden Schulen, ist es schon wichtig zu wissen, in welchem der beiden größten Ortsteile (Lechenich oder Liblar) eine Gesamtschule als weiteres Angebot gemacht werden würde.


Auf welch tönernen Füssen solche Elternbefragungen stehen, hat die Entwicklung in Frechen zu Beginn des Schuljahres gezeigt. Dort fehlte die nötige Zahl der Anmeldungen für die Gesamtschule trotz genügender „Interessenten" in der Elternbefragung. Und dafür hatte man dort schon die Hauptschule aufgelöst!


Weiterhin wichtig ist für mich aber auch Absatz 4 im §78 des Schulgesetzes: ‚Sie (gemeint sind hier die Schulträger) sind verpflichtet, Schulen oder Bildungsgänge des Berufskollegs zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße (§ 82) gewährleistet ist. Ein Bedürfnis besteht, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist, damit das Bildungsangebot der Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen werden kann. [...]'. Dies bedeutet für mich auch den Schutz der Schulform, der Schülerinnen und Schülern der Hauptschule gewährt werden sollte, wenn es in zumutbarer Entfernung diese Schulform nicht mehr geben sollte.


Es bleibt jetzt abzuwarten, wann sich die Bezirksregierung mit unserem Schulverwaltungsamt in Verbindung setzen wird und wie die Vorschläge zur Lösung der Frage aussehen werden.
Für die FDP Fraktion steht fest, dass vor einer neuen Befragung der Eltern die Befürworter einer Gesamtschule in Erftstadt den Standort klären müssen. Für uns sind dabei weiterhin beide Schulzentren als Standorte einer Gesamtschule tabu."