Willkommen bei der FDP-Fraktion Erftstadt!

Als Vorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion begrüße ich Sie herzlich auf unseren Internetseiten.

Wir möchten Sie auf diesen Seiten über die Politik der FDP-Fraktion im Erftstädter Stadtrat informieren. Unsere Fraktion besteht aus neun Mitgliedern. Nach der Kommunalwahl haben wir deutlich an Stärke gewonnen und drei Ratsmandate dazubekommen.

Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen und nehmen diese gerne per E-Mail oder Anruf entgegen.

Dr. Hans-Eduard Hille

 

Sanierungsmaßnahme der Gottfried-Kinkel-Realschule bedarf der Beratung durch die Ratsgremien

Erftstadt, 25.08.2010.     In seinem Antrag an Bürgermeister Rips fordert der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Eduard Hille von der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Immobilien, eine Vorlage für die Planung der Sanierung der Gottfried-Kinkel-Realschule zu erarbeiten und sie anschließend den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dabei seien die einzelnen Komponenten der Sanierungsmaßnahme einschließlich der darauf entfallenden Kosten gesondert auszuweisen. Ferner sei in der Vorlage zu erläutern, welche Alternativen im Vorfeld untersucht worden seien und warum man die jetzt vorgeschlagene Lösung den Alternativen vorgezogen habe. Weiterhin seien die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen sowohl für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft als auch für den Kernhaushalt darzustellen.
 

FDP beantragt Erstellung einer Vorlage zur Entwicklung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten

Erftstadt, 25.08.2010.   Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Eduard Hille fordert in einem Antrag an Bürgermeister Rips, dass die Verwaltung eine Vorlage zur Entwicklung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten erstellt und sie den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zuleitet.
Es solle zum einen dargestellt werden, wie sich nach derzeitigem Stand im Kindergartenjahr 2010/2011 die beitragspflichtigen Eltern auf die einzelnen Beitragsstufen verteilen.
Zum anderen solle aufgezeigt werden, welche Gesamteinnahmen an Kindergartenbeiträgen nach derzeitigem Stand im Kindergartenjahr 2010/2011 zu erwarten seien und wie sich diese Einnahmen auf die einzelnen Kindergartenjahrgänge sowie die Kalenderjahre 2010 und 2011 verteilen.
 

Prüfantrag zur Nutzung der Freibad-Umkleide gestellt

Erftstadt, 14.08.2010. Die vorbereitenden Bodenarbeiten für den neuen Kunstrasensportplatz am Kölner Ring sind schon in Arbeit. Nun schlägt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Eduard Hille in einem Antrag vor, dass die Verwaltung prüfen möge, ob, wie und unter welchen Voraussetzungen es den Benutzern des neuen Sportplatzes in Lechenich ermöglicht werden könne, außerhalb der Badesaison die Umkleiden und sanitären Anlagen des Freibades in Lechenich zu nutzen. Weiterhin solle die Verwaltung die Kosten darstellen, die hierdurch entstehen könnten.
„Leider können wir vorläufig aus finanziellen Gründen keine Umkleiden und sanitären Anlagen auf dem Gelände des neuen Sportplatzes bauen, da sich Erftstadt im Nothaushalt befindet“, bedauert der FDP-Fraktionschef. Da sich das Freibad jedoch in unmittelbarer Nähe zum neuen Sportplatz befinde und nur in der kurzen Badesaison genutzt würde, könnten hier den Sportlern zusätzliche Umkleide- und Sanitärräume zur Verfügung gestellt werden. Somit brauchten die Sportler nicht in die etwas weiter entfernt liegenden Turnhallen auszuweichen, um sich umzuziehen und die sanitären Anlagen zu nutzen.

Anforderungen an Bürgerbegehren nicht überzogen

Erftstadt, 23.07.2010.  Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat festgestellt, dass das Bürgerbegehren für den Erhalt aller erftstädtischen Bäder unzulässig ist, weil es nicht den Anforderungen der Gemeindeordnung entspricht. Diese Anforderungen sind nicht überzogen. Ein Bürgerbegehren zielt darauf ab, dass die Wählerinnen und Wähler dem Stadtrat in einer Angelegenheit die Entscheidung abnehmen und selbst entscheiden. Anders als im Rat gibt es beim Sammeln der Unterschriften für das Bürgerbegehren keine Rede und Widerrede, sondern nur den Beschlussvorschlag der Initiatoren. Nur darüber können die Wählerinnen und Wähler im anschließenden Bürgerentscheid auch abstimmen. Deshalb tragen die Initiatoren eine große Verantwortung.

Initiatoren sind Anforderungen nicht gerecht geworden.
Die Stadtverordneten haften mit der Gefahr des Verlustes ihres Amtes bei der nächsten Wahl und bei rechtswidrigen Entscheidungen darüber hinaus auch privat mit ihrem Vermögen. Diese Risiken bleiben den Initiatoren des Bürgerbegehrens erspart. Sie hätten lediglich das tun müssen, was man von guter Politik zu recht ebenfalls erwartet: Wahrheitsgemäß informieren, den Grund für die angegriffene Entscheidung des Rates nennen, einen eigenen Vorschlag machen und erklären, wie der Vorschlag finanziert werden soll. Letzteres ist in einer Nothaushalt-Gemeinde natürlich nicht einfach. Das gilt aber nicht nur für die Initiatoren von Bürgerbegehren, sondern für Ratsmitglieder und den Bürgermeister genauso.

Bürgerbegehren nach Zulässigkeitsprüfung abgewiesen

Erftstadt, 20.07.2010.  In der Ratssitzung am 6. Juli wurde das Bürgerbegehren zum Erhalt der städtischen Bäder von der FDP-Fraktion nach eingehender juristischer Prüfung als unzulässig erachtet.
Die Durchführung eines Bürgerentscheides setzt voraus, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Die Entscheidung darüber trifft der Rat und die Entscheidung darf ausschließlich durch die objektive Rechtslage geleitet sein. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen des Bürgerbegehrens nicht erfüllt, muss der Rat die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen.

Der Rechtsanwalt und FDP-Stadtverordnete Raymond Pieper hat sich eingehend mit der Rechtslage befasst und trug in der Ratssitzung die Gründe vor, die zwingend zu dieser ablehnenden Entscheidung führen musste:
Das Bürgerbegehren ist zunächst unzulässig, da tragende Argumente seiner Begründung unrichtig sind.
In der Begründung des Bürgerbegehrens heißt es:
"Dieser Beschluss führt u.a. dazu, dass die Grundschulen ihren Lehrauftrag, allen Schülern das Schwimmen beizubringen, nicht mehr erfüllen können."
Diese tragende Behauptung des Bürgerbegehrens ist falsch.

Musikschule – Zuerst offene Fragen klären!

Erftstadt, 21.05.10     Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Eduard Hille erklärt, dass die Fraktionen von CDU und FDP bis zur Sitzung des Immobilienausschusses am 2. Juni zur Vorlage bezüglich der Stiftung von Klaus Geske einen abgestimmten Beschlussvorschlag vorlegen und die damit zusammenhängenden Fragen erarbeiten würden. Die guten Absichten von Herrn Geske stünden außer Frage und die FDP Fraktion wolle sich bei ihm ausdrücklich für das Angebot, eine neue Musikschule zu errichten, bedanken. Nur gehe es der FDP-Fraktion darum, die Voraussetzung zu schaffen, dass die Stiftung angenommen werden könne, ohne die Sanierung des Haushalts zu erschweren oder bei anderen Angeboten der Stadt, z.B. im Jugend- oder Sozialbereich, noch stärkere Einschnitte zu fordern.

Inhalt abgleichen